Die allerwenigsten Wohnräume sind für das Leben mit Rollstuhl ausgelegt. Die meisten denken, Sie müssten ausziehen, um die Wohnung weiterhin selbstständig nutzen zu können. Jedoch gibt es auf dem Markt so gut wie keine rollstuhlgerechten Wohnungen. Eine Alternative ist es, den vorhandenen Wohnraum zu überprüfen und an verschiedenen Stellen umzubauen. Wenn Sie mehrere Stockwerke haben, dann können Sie mit einem Plattformlift das eigene Zuhause in ein barrierefreies Heim verwandeln. Plattformlifte sind für den Transport von Menschen im Rollstuhl ausgelegt und lassen sich nahezu überall platzsparend installieren. Bedient wird der Lift mithilfe von Bedienelementen am Lift selbst oder mit einer Fernbedienung. Wenn er gerade nicht benutzt wird, lässt sich die Transportfläche einfach platzsparend hochklappen und ist somit nicht im Weg. Der Plattformlift kann selbstständig benutzt werden und bietet Rollstuhlfahrenden so ein großes Maß an Selbstständigkeit.

Checkliste barrierefreie Wohnung

Nicht jede als barrierefrei deklarierte Wohnung ist leider auch rollstuhlgerecht! Hierbei müssen vor allem Türabmessungen, Bewegungsflächen und auch die Ausstattung genau überprüft werden. Sehr wichtig ist die Unterfahrbarkeit von Küchenmöbeln, Waschbecken oder Arbeitsplatten. Nutzen Sie die Checkliste für eine barrierefreie Wohnung, um Ihr Zuhause zu überprüfen:
Im Badezimmer:

  • Größe für Bad/WC mind. 6,5 Quadratmeter
  • Grüße für Dusche/WC mind. 5,4 Quadratmeter
  • Bewegungsfläche von mind. 1,50 m x 1,50 m
  • Waschplatz unterfahrbar und max. 80 Zentimeter hoch
  • Armatur des Waschplatzes max. 40 Zentimeter von der Vorderkante des Waschplatzes entfernt
  • unter dem Waschtisch mind. 90 Zentimeter Beinfreiraum in der Breite
  • Dusche ausgestattet mit Duschklappsitz sowie Stützgriffen, ebenerdig befahrbar
  • Badewanne mit Badewannenlift ausgestattet
  • WC etwa 46 – 48 Zentimeter hoch, 70 Zentimeter tief
  • links und rechts von WC mind. 90 Zentimeter und 30 Zentimeter Platz
  • WC mit Stützgriffen und Rückenstütze
  • Toilettenpapierhalter und Spülung in erreichbarer Höhe

In der Küche:

  • Größe einer eigenständigen Küche: mind. 6 Quadratmeter
  • Größe einer Küche als Teil des Wohnraums: mind. 4 Quadratmeter
  • Bewegungsfläche von mind. 1,50 m x 1,50 m
  • Herd, Spüle und Arbeitsplatte sind unterfahrbar

Im Schlafzimmer:

  • Größe mind. 14 Quadratmeter bei zwei Personen
  • Bett von drei Seiten zugänglich
  • Bewegungsfläche von mind. 1,50 m x 1,50 m
  • neben dem Bett mindestens 1,50 m und 1,20 m Platzangebot

Allgemein müssen für alle Räume folgende Dinge beachtet werden:

  •  Türen sollten mind. 90 Zentimeter breit sein und 2,05 m hoch. Der Türspion darf sich auf der maximalen Höhe von 1,20 m befinden.
  • Fenstergriffe dürfen nicht höher angebracht sein als 85 Zentimeter bis 1,05 m. Alternativ sollten die Fenster mit automatischen Öffnungssystemen ausgestattet sein.
  • Es muss in der Wohnung einen Rollstuhlplatz von mindestens 1,80 m x 1,50 m geben.
  • Bodenbeläge müssen trittsicher, rutschhemmend und elektrostatisch nicht aufladbar sein.
  • Heizungsthermostate sind auf einer Höhe von 40 Zentimeter und 85 Zentimeter bedienbar.
  • Lichtschalter werden als Flächenschalter auf einer Höhe von 85 Zentimetern eingesetzt und sind farblich von der Wand abgehoben.

Beratung zum Pflegezuschuss

Je nach Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss, den sogenannten Pflegezuschuss beantragen. Diesen können Sie für den Einbau eines Plattformliftes mit nutzen. Der Pflegezuschuss kann bis zu 4.000 Euro betragen und richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad.